5.2 Frischluftbedarf in Innenräumen
Voraussetzung für eine gute Innenraumluftqualität ist eine ausreichende Luftwechselrate.
Bei körperlicher Ruhe oder leichten Tätigkeiten wird lt. DIN 1946-6 eine Mindestluftwechselrate von 30 m3 je Stunde pro Person als notwendig erachtet, 50 m3 je Stunde werden empfohlen.
Bei mittelschwerer Arbeit (Küche, Werkstatt) ist der Frischluftbedarf etwa doppelt so hoch (siehe Abbildung 13). In Räumen mit einer raumbelüfteten Feuerstelle (Kamin, Ofen) oder in denen geraucht wird, ist die mehrfache Frischluftmenge nötig. In gewerblichen Betrieben sind zum Teil Luftwechselraten von 10 - 25 erforderlich.
Abb. 13: Empfehlenswerte Luftwechselrate in Abhängigkeit von der Personenanzahl sowie der Art des Raumes (Raumvolumen ca. 50 m3)
Typische Luftwechselraten
• undichte Altbauten | 4 - 12 je h |
• Neubauten ohne besondere Luftdichtkeitsmaßnahmen | 3 - 7 je h |
• Niedrigenergiegebäude | 1 - 2 je h |
• Passivhäuser | 0,1 - 0,6 je h |
Bei Messungen des IBN stieg in einem 50 m3 großen Raum mit 3 Personen der CO2-Gehalt innerhalb von 4 Stunden auf:
- 3.000 ppm bei einer Luftwechselrate von 0,3 je Stunde
- 1.500 ppm bei einer Luftwechselrate von 1,0 je Stunde
- 900 ppm bei einer Luftwechselrate von 2,0 je Stunde